Entsorgungs-Katastrophe bei Styropor-Platten stoppt Baustellen

Veröffentlicht am 11.10.2016 15:07 von NH-Nachrichten

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11.10.2016

Bei den Dachdeckern und auf vielen Baustellen in der Region Dortmund und Lünen geht derzeit nichts mehr. Sie sitzen auf Bergen von Sanierungsresten fest. Grund dafür ist die Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Sie stuft Styropor seit dem 30. September als gefährlichen Abfall ein. Aber niemand kann ihn entsorgen.

Dachdecker wie Dirk Sindermann, Obermeister der Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen, bleiben derzeit auf Bergen von Styropor-Platten sitzen, die nicht entsorgt werden können Foto: Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen

Dachdecker wie Dirk Sindermann, Obermeister der Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen, bleiben derzeit auf Bergen von Styropor-Platten sitzen, die nicht entsorgt werden können Foto: Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen

Die Katastrophe war absehbar: Seit Anfang März 2016 ist die Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in Kraft, die vor allem Polystyrol-Dämmstoffe (Styropor-Dämmplatten) als gefährliche Abfälle einstuft. Diese wurden jahrzehntelang in Gebäuden verbaut und enthalten das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan). Seit dem 30. September nun müssen sie auf Baustellen bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten getrennt gesammelt, dokumentiert und von Entsorgungsfirmen zur thermischen Verwertung gesondert abtransportiert werden. So sieht es die vom Bundesrat beschlossene Umsetzung des EU-Abfallverzeichnisses vor. „Es gibt derzeit so gut wie keine Möglichkeit gibt, diese Dämmstoffe zu entsorgen“, alarmiert Dirk Sindermann, Obermeister der Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen, „Den Müllverbrennungsanlagen in NRW fehlen entweder die rechtlichen Genehmigungen für die Entsorgung oder sie sind ausgelastet und bei uns türmen sich die Sanierungsreste. Das ist eine kurzsichtige Fehlplanung der Politik, die jetzt unsere Betriebe blockiert. An einigen Baustellen in der Region geht kaum noch etwas. Da sind Aufträge und letztendlich sogar Arbeitsplätze in Gefahr!“ „Wieder einmal zeigt sich: Es werden Gesetze und Verordnungen gemacht, ohne sich im gleichen Atemzug über deren Umsetzung Gedanken zu machen“, ärgert sich auch Ludgerus Niklas, Geschäftsführer der Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen, „Das ist handwerklicher Pfusch.“

Problem besteht bundesweit

Das Problem trifft nicht nur die Dachdecker, sondern bundesweit auch andere Gewerke und natürlich die Bauherren. Die Branche ist darum zu Recht verärgert, vor allem über NRW Umweltminister Johannes Remmel, dem Planungsfehler vorgeworfen werden, denn das Problem muss den verantwortlichen Behörden seit März dieses Jahres bekannt gewesen sein. Nach einer Umfrage des Industrieverbands Hartschaum IVH sind rund 90 Prozent von 80 befragten Müllheizkraftwerken derzeit nicht in der Lage oder bereit, HBCD-haltige Polystyrole zu verwerten. In NRW werden nur vereinzelt und dann nur rund 40 Kubikmeter im Monat angenommen. „Unter dem Strich haben wir als Handwerker wieder einmal den Schwarzen Peter“, beschwert sich Dirk Sindermann, „Und das zweite Problem steht schon vor der Tür: Wir können die Kosten für die Entsorgung derzeit gar nicht kalkulieren. Das wird mit Sicherheit teuer und wir müssen die Fremdkostenrechnungen dann an unsere Kunden weitergeben.“ Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks empfiehlt derzeit Dachdeckerbetrieben erst mit Projekten zu beginnen, wenn der endgültige Versorgungsweg feststeht. „Wir können derzeit keine Aufträge mehr annehmen, bei denen wir alte Dämmplatten sanieren oder abreißen müssen“, so Dirk Sindermann. Eine Anfrage der Innung bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) brachte keine Antwort auf die Frage, wie eine schnelle Lösung aussehen kann, wann sie kommt und wohin jetzt mit dem Abfall.

Bund sieht Länder in der Pflicht

Angesichts des aktuellen Entsorgungsengpasses sieht der Bund die Länder in der Pflicht. Konkret rät das Bundesumweltministerium den Ländern im Bundesrat zu einer Entschließung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Dann könnten Polystyrol-Abfälle wieder, so wie dies im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen war, nicht als gefährlich eingestuft werden. Das Bundesumweltministerium hat den Bundesländern darüber hinaus bereits geraten, dass die MVA-Betreiber die Genehmigungen ihrer Anlagen entsprechend erweitern – per Anzeigeverfahren nach § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz. Angesichts des Entsorgungsengpasses für Dämmstoffe mit HBCD fordert auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Müllverbrennungsanlagen, Politik und Entsorger zum raschen Handeln auf.

Kontakt:

Dachdecker-Innung Dortmund und Lünen
Geschäftsführer Ludgerus Niklas
Lange Reihe 62
44143 Dortmund
Tel. (0231) 51 77 -140
Fax. (0231) 51 77 -197
E-Mail: niklas@handwerk-dortmund.de

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