Fleischer wollen gegen Kontrollbarometer klagen

Veröffentlicht am 16.02.2017 11:04 von NH-Nachrichten

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Pressemitteilung der Fleischer-Innung Westfalen Mitte

 

Dortmund, 15.02.2017


NRW-Landtag beschließt Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) / Fleischer-Innung Westfalen Mitte übt scharfe Kritik an der Verabschiedung des NRW-Kontrollbarometers: Gesetz misst mit zweierlei Maß und gefährdet Handwerksbetriebe

 

Für die Fleischer geht es beim Kontrollbarometer des Landes NRW sprichwörtlich „um die Wurst“: (v.l.) Ludgerus Niklas, Geschäftsführer der Fleischer-Innung Westfalen Mitte, und Dirk Klusmeier, Obermeister der Fleischer-Innung Westfalen Mitte. Foto: Stefan Müller

Für die Fleischer geht es beim Kontrollbarometer des Landes NRW sprichwörtlich „um die Wurst“: (v.l.) Ludgerus Niklas, Geschäftsführer der Fleischer-Innung Westfalen Mitte, und Dirk Klusmeier, Obermeister der Fleischer-Innung Westfalen Mitte. Foto: Stefan Müller

Mit scharfer Kritik reagiert die Fleischer-Innung Westfalen Mitte auf das heute vom Düsseldorfer Landtag beschlossene Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG). „Der Landtag hat heute offiziell Wettbewerbsverzerrung, Gängelei und das Todesurteil für viele Betriebe des Lebensmittel-Handwerks beschlossen“, ärgert sich Dirk Klusmeier, Obermeister der Fleischer-Innung Westfalen Mitte. „Wir lassen uns das nicht bieten und prüfen eine Klage. Alle Versuche, durch gute Argumente die NRW-Landesregierung und insbesondere Verbraucherminister Johannes Remmel zu überzeugen, sind gescheitert. Jetzt gehen wir mit anderen Mitteln vor. Und wir sind nicht allein.“

 

Auch hygienisch einwandfreien Betrieben droht das „Aus“

Betriebe, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen, müssen mit dem neuen Gesetz an ihren Eingängen die Prüfergebnisse der staatlichen Lebensmittelkontrollen für den Verbraucher öffentlich sichtbar aushängen. Auf Kritik stößt das insbesondere deshalb im Handwerk, weil das Kontrollbarometer entgegen der ursprünglichen Intention den Verbraucher nicht darüber informiert, wie eine Beurteilung zustande gekommen ist. „Unser Problem ist, dass ein Betrieb öffentlich stigmatisiert werden kann, auch wenn er gar kein Gesundheitsrisiko darstellt“, so Innungs-Geschäftsführer Ludgerus Niklas. „Da werden Betriebe, die möglicherweise nur einen Fehler in der Dokumentation gemacht haben, gezwungen, das schlechte Ergebnis und damit ihr eigenes Todesurteil ins Schaufenster zu stellen.“ Denn wer – aus welchen Gründen auch immer – eine schlechte Beurteilung veröffentlichen muss, verliert schnell seine Kunden und steht innerhalb kurzer Zeit vor dem „Aus“. „Kontrollen waren und sind für uns im Sinne der Verbraucherschutzes grundsätzlich kein Problem“, so der Geschäftsführer weiter. „.Allerdings wehren wir uns gegen Kontrollen, die nichts mehr mit unseren Produkten zu tun haben und uns nur zusätzlichem Verwaltungsaufwand aufzwingen. Die Betriebe lassen sich nicht gängeln oder am Nasenring vorführen.“

 

Mit zweierlei Maß gemessen

Den Zorn der Fleischer-Innung zieht die NRW-Landesregierung aber auch durch fehlende Gleichbehandlung auf sich. Denn für Supermärkte lässt die Regelung Spielraum. „Wo wird denn hier das Kontrollbarometer zu sehen sein? Auf den Packungen, am Wurstregal oder am Eingang?“, fragt sich Dirk Klusmeier. „Hier kann man schwarze Schafe gar nicht mehr erkennen. Die Landesregierung treibt unsere Kunden in die Supermärkte, weil es dort vermeintlich bessere Ware gibt – das ist ein unzulässiger Eingriff des Staates in den Wettbewerb.“ Darüber hinaus gilt das Kontrollbarometer nur für NRW. Kommt das Fleisch aus einem anderen Bundesland, muss der Betrieb seine Prüfergebnisse gar nicht erst veröffentlichen. „Wir haben schon im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und die Gesetzeslücke unbedingt geschlossen werden muss“, ergänzt Innungs-Geschäftsführer Ludgerus Niklas. „Es ist völlig unverständlich, wie ein so mangelhaftes Gesetz von der Landesregierung verabschiedet werden kann.“

 

 

Kontakt:

Fleischer-Innung Westfalen Mitte
Geschäftsführer Ludgerus Niklas
Lange Reihe 62
44143 Dortmund
Tel.: 0231/5177-140
Fax: 0231/5177-197
E-Mail: niklas@handwerk-dortmund.de 

 

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