Haftungsrisiken minimieren und optimal Versorgen – Informationen beim ersten Handwerkerfrühstück

Veröffentlicht am 05.02.2018 09:22 von NH-Nachrichten

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Das Angenehme mit Wichtigem verbinden – erstes „Handwerkerfrühstück“ erfolgreich gestartet

 

Am 16. Januar kam es in den Räumlichkeiten der KH Dortmund zum ersten „Handwerkerfrühstück“ in diesem Jahr. Anlass war eine seit Beginn des Jahres veränderte Gesetzeslage – das sogenannte „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG). SIGNAL IDUNA als starker Partner des Handwerkes sah sich aufgrund aktueller gesetzlicher Änderungen dazu veranlasst, interessierte Geschäftsführer/innen aus dem Handwerk zur geänderten Lage zu informieren. Nebenbei gab es Kaffee und frisch belegte Brötchen.

Wie der bezeichnende Titel besagt, sollen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die Betriebsrenten gerade in kleinen- mittelständigen Unternehmen (KMUs) „gestärkt“ werden. Erhebungen der Bundesregierung haben zu der Feststellung geführt, dass gerade in diesen Unternehmen ein geringes Durchdringen dieses Themas betreffend besteht. Über die sehr positive Annahme dieses Rahmens können wir nur zufrieden sein. Handelte es sich doch um einen sehr lebhaften Vortrag, was nicht zuletzt an der regen Beteiligung der Betriebsinhaber und Unternehmer lag. Beweis genug, dass das Thema Betriebsrente noch immer viele Fragen aufwirft, und Bestätigung für uns, dieses „Handwerkerfrühstück“ angeboten zu haben.

Im Vordergrund des Austausches stand erst einmal die eingehende Haftung des Arbeitgebers, und wie man diese auf ein Minimum reduziert, indem man tunlichst vermeiden sollte, sog. „Wildwuchs“ im Unternehmen zuzulassen. Denn schließlich wird die Betriebsrente immer über den Arbeitgeber geführt, und somit sollte dieser auch dann, wenn man die Durchführung über einen Dritten (Versicherer) veranlasst, über dessen Professionalität gewahr sein. Ganz besonders die „arbeitsrechtliche Zusage“ verlangt Fachkenntnisse, denn nur mit dieser zusammen ist der Betriebsrentenvertrag eine Betriebsrente.

Die SIGNAL IDUNA Gruppe möchte ihren Kunden, den Handwerksbetrieben, eine enge Betreuung gewährleisten. Allen Arbeitgeber steht seit Beginn des Jahres das Verwaltungsportal www.si-bav.net zur Verfügung. Hier können im Sinne eines „elektronischen Aktenschranks“ eine Vielzahl von Arbeitsvorgängen per Knopfdruck angestoßen werden. Die bisher lästige und aufwendige Verwaltung in Papierform kann dadurch zukünftig entfallen. Das erspart kostbare Zeit und Nerven. Auch besteht die Möglichkeit dem betreuenden Außendienstpartner sowohl Sichtrecht, als auch Schreiberecht einzuräumen, was einer engen Zusammenarbeit nur dienlich sein kann und somit u.a. fristgerechte Bearbeitungen von Vorgängen gewährleistet.

Im weiteren Verlauf konzentrierte sich der Austausch auf die Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Zum einen die Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens und die damit einhergehende Möglichkeit einen höheren Beitrag in die Betriebsrente einzuzahlen.

Zum anderen ging es im Thema des alsbald verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV), wenn der Arbeitnehmer durch eine sog. Entgeltumwandlung (aus dem Bruttoverdienst) Geld in den Betriebsrentenvertrag einzahlt.

Aber nicht nur zur Verbesserung der Durchdringungsquote in kleinen- und mittelständigen Unternehmen soll das BRSG dienen, auch lag es der Bundesregierung am Herzen den Fokus auf Menschen mit geringen Einkommen zu setzen. Denn gerade dieser Personenkreis hat nur eine geringe Rentenleistung aus der Gesetzlichen Rente (GRV) zu erwarten, gleichzeitig fehlt die Möglichkeit etwas fürs Alter zu sparen.

Hier stellt der Gesetzgeber ein neues Rentenprodukt zu Verfügung, im Haus der SIGNAL IDUNA mit den Namen „SI Betriebsrente+“. Dabei handelt es sich um eine rein durch den Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente. Durch eine sehr schmale Kostennote wird dem Arbeitnehmer somit eine Möglichkeit aufgezeigt, im Rentenalter zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Und nicht nur das, auch in der Leistungsphase gibt es Verbesserungen durch das BRSG mit Blick auf diese Personengruppe.

Die Betriebsrente ist eine alte und bewerte Möglichkeit die Altersvorsorge zu verbessern, sowohl die Kostenstruktur als auch das Aufwand- Nutzen- Verhältnis machen sie zum vielleicht wichtigsten Bestandteil der durch den Staat angebotenen Vorsorgemöglichkeiten. Im Laufe der Jahre gab es immer wieder Nachbesserungen um diese noch zielgerichteter und effektiver anbieten zu können. Auch diesmal stehen die Veränderungen durch das BRSG ganz im Zeichen zur Erhöhung der Attraktivität der Betriebsrente. Und doch wird eines durch die angestoßenen Verbesserungen noch einmal ganz deutlich. Gesetzgebung hin oder her, die Zusammenarbeit mit Profis, das Thema Betriebsrente betreffend, ist unabdingbar. Denn nur dadurch reduzieret der Arbeitgeber mögliche Haftungsrisiken und es ist garantiert, dass die betriebliche Altersvorsorge das bleibt, als das sie gedacht ist: Die effektivste Möglichkeit zur Schließung der Rentenlücke!

 

Kontakt und Nachfrage:

Weitere Informationen erhalten Sie durch unseren starken Partner im Hause der Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen. Die Kollegen der SIGNAL IDUNA stehen Ihnen professionell mit Rat & Tat zur Seite.

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Tobias Lange 0177/3358452 oder Paul Lachacz 0177/5902528

Um das Handwerk auch weiterhin regelmäßig zu unterstützen und zu informieren werden in 2018 weitere „Handwerkerfrühstücke“ in den Räumlichkeiten der KH Dortmund und Lünen stattfinden. Termine geben wir rechtzeitig bekannt. Freuen Sie sich auf interessante Themen!

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