Musterfeststellungsklagen nur durch zweifelsfrei seriöse Verbände

Veröffentlicht am 09.05.2018 17:37 von NH-Nachrichten

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ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Foto: ZDH/Schüring.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke Foto: ZDH/Schüring.

 Zum Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage für Verbraucher erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke:

„Die Musterfeststellungsklage soll Effizienz und Einheitlichkeit bei der Rechtsdurchsetzung von Masseschäden fördern. Das ist zu begrüßen. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass die Risiken und Gefahren kollektiver Klagen, wie wir sie aus den USA kennen, vermieden werden. Die Bundesregierung tut deshalb gut daran, nur zweifelsfrei seriösen Verbänden die Klagebefugnis einzuräumen und entsprechende Anforderungen gesetzlich zu verankern. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen missbräuchliche Klagen.

Bundesrat und Bundestag sind jetzt gefordert, die verbleibenden Risiken auszuräumen. Dies verlangt an erster Stelle, dass sich nur solche Verbraucher einer Klage anschließen können, die hinreichend darlegen, dass sie betroffen sind. Zudem muss eine Musterfeststellungsklage für alle Geschädigten geöffnet werden. Eine Beschränkung auf Verbraucher ist sachlich verfehlt und letzten Endes diskriminierend. So haben unsere Handwerksbetriebe allein beim Dieselskandal dasselbe Rechtsschutzinteresse wie private Betroffene.“

Kontakt:

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

Tel. +49 30 20619-0
Fax +49 30 20619-460
E-Mail: info(at)zdh.de

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