UVH begrüßt Förderung der Unterbringungskosten von Auszubildenden an auswärtigen Berufsschulen

Veröffentlicht am 15.05.2018 14:05 von NH-Nachrichten

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Der Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) begrüßt, dass das Land NRW wieder einen Zuschuss für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden in Splitterberufen eingeführt hat. Für UVH-Präsident Hans-Joachim Hering, der sich zusammen mit den Landesinnungsverbänden in Nordrhein-Westfalen für die Wiedereinführung der Förderung eingesetzt hat, ist dies zugleich eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel in kleineren Handwerksberufen. Erstmals seit 2013 können Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die für den Blockunterricht an einer auswärtigen Berufsschule eine Unterbringung benötigen, wieder einen Zuschuss zu den Unterbringungskosten erhalten. Ein entsprechender Erlass ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten und gilt rückwirkend für Schulbesuche seit dem 1. Januar 2018. Mit dem Haushalt 2018 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung 8,4 Millionen Euro zur Unterstützung der Auszubildenden in NRW zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss beträgt für Unterbringungskosten bis zu 20 Euro je nachgewiesenen Unterrichtstag. Mit den Zuschüssen beteiligt sich das Land NRW an der Unterbringung von Schülerinnen und Schülern, die während ihrer Ausbildung Blockunterricht an einer Berufsschule erhalten, die sich nicht in der Nähe ihres Wohn- bzw. Ausbildungsortes befindet, sodass eine tägliche Fahrt nicht zumutbar wäre. Beispiele hierfür sind bezirksübergreifende Fachklassen in Nordrhein-Westfalen oder Fachklassen in einem anderen Bundesland. Die Zahlung der Zuschüsse durch die Bezirksregierungen regelt der „Runderlass über die Gewährung eines Landeszuschusses zu den Kosten für die notwendige Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch im Blockunterricht“. Die Zahlung der Landeszuschüsse war 2013 unter der damaligen Landesregierung eingestellt worden.

Kontakt:

Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH)
Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks
Georg-Schulhoff-Platz 1
40221 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 30 06 52 – 0
Telefax: 02 11 / 30 06 52 – 10 oder 39 75 88

 

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