Dienstag, Juni 12th, 2018

 

Neue Meldepflicht für selbstständige Handwerker

Selbstständige Handwerker sind gesetzlich rentenversichert – allerdings nicht immer automatisch. Wer nachträglich eine Meisterprüfung ablegt oder einen gleichwertigen Studienabschluss erwirbt, muss dies innerhalb von drei Monaten eigenständig der Deutschen Rentenversicherung melden. Das gilt auch dann, wenn ein handwerklicher Nebenbetrieb als Hauptbetrieb weitergeführt wird, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.