Steuerhebesätze in der Metropole Ruhr haben große Spannbreite

Veröffentlicht am 17.06.2018 15:24 von NH-Nachrichten

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Düsseldorf/Metropole Ruhr (idr). Die Hebesätze der Grundsteuer für bebaute Grundstücke liegen in den Kommunen der Metropole Ruhr weit auseinander: Die Spannweite der Grundsteuer B reichte in der Metropole Ruhr im Jahr 2017 von 413 Prozent in Sonsbeck (Kreis Wesel) bis 940 Prozent in Bönen (Kreis Unna). Auf der landesweiten Rangliste bewegen sich die Ruhrgebietskommunen somit zwischen Platz 2 und Platz 374 (von insgesamt 396 Kommunen). Das haben Statistiker des Regionalverbandes Ruhr (RVR) aus aktuellen Daten des Landesamtes IT.NRW ermittelt.
Tendenziell ist der Hebesatz in ländlicheren Kommunen höher als in den Kernstädten und deren Umland. So liegt er in Duisburg bei 855 Prozent (Rang 8), in Essen und Oberhausen bei 670 Prozent (Rang 57) sowie in Witten bei 910 Prozent (Rang 4) und in Hattingen (beide Ennepe-Ruhr-Kreis) bei 875 (Rang 7).
Unter den Großstädten ist der Grundsteuer-B-Hebesatz besonders in Gelsenkirchen (545 Prozent, Rang 150) und Bottrop (590 Prozent, Rang 107) niedrig.
Bei der Gewerbesteuer bewegt sich der Hebesatz zwischen 411 Prozent in Sonsbeck (Rang 367) und 550 Prozent in Oberhausen (Rang 1).
Während der Hebesatz auch bei der Gewerbesteuer in kleineren Kommunen eher niedrig liegt (die “günstigste” Großstadt ist Hamm mit einem Hebesatz von 465 Prozent, landesweiter Rang 125), befinden sich einige Ruhrgebietsstädte unter den Kommunen mit den landesweit höchsten Gewerbesteuer-Hebesätzen. Oberhausen erhebt landesweit den höchsten Steuersatz.
Das Landesamt IT.NRW stellt alle Hebesätze für 2017 kostenlos im Internet zur Verfügung.
Infos unter www.it.nrw.de

Pressekontakt: RVR, Ann-Kristin Marx, Telefon: 0201/2069-434, E-Mail: marx@rvr.ruhr; IT.NRW, Pressestelle, Telefon: 0211/9449-6661, E-Mail: pressestelle@it.nrw.de
Source: idr
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