Dritter Aufruf zum Ausbau der Ladeinfrastruktur

Veröffentlicht am 21.11.2018 10:02 von NH-Nachrichten

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21.11.2018

Förderung der Elektromobilität

Bild: Shutterstock – Sopotnicki / ArGe Medien im ZVEH

Bild: Shutterstock – Sopotnicki / ArGe Medien im ZVEH

Am 19. November 2018 erfolgte der dritte Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Im Zeitraum vom 22. November 2018 bis zum 21. Januar 2019 können private Investoren, Städte und Gemeinden erneut Förderanträge für öffentlich zugängliche Ladepunkte bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) über das easy-Online Portal einreichen. Da nur vollständige Anträge bei der Vergabe berücksichtigt werden, müssen die Anträge rechtsverbindlich unterzeichnet und zusammen mit dem im webbasierten Antragsverfahren geforderten Unterlagen innerhalb von zwei Wochen beim BAV eingehen. Wichtige Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren finden Sie hier.

Zum Ausbau der Ladeinfrastruktur – insgesamt rund 10.000 Normal- sowie rund 3.000 Schnellladepunkte – stellt das BMVI nach derzeitiger Finanzplanung bis zum Jahr 2020 rund 300 Millionen Euro bereit. Um eine flächendeckende Verteilung der Ladeinfrastruktur zu unterstützen, werden die geförderten Ladepunkte regional verteilt. Hierzu hat das BMVI eine Karte für die Normal-Ladeinfrastruktur (N-Karte) und für die Schnell-Ladeinfrastruktur (S-Karte) erstellt.

Die Förderung geschieht wie bisher im Rahmen eines Investitionszuschusses, der sich auf Grundlage der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben für Normalladepunkte, Schnellladepunkte und den Netzanschluss berechnet. Aus Sicht der E-Handwerke ist besonders erfreulich, dass beim Nachweis eines zusätzlichen Mehrwehrts außer der Errichtung neuer Ladeinfrastruktur auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von bereits vorhandener Ladeinfrastruktur oder die Ertüchtigung eines zu einem Ladepunkt gehörenden Netzanschlusses förderfähig ist. Je Antragssteller ist die maximale Zuwendungssumme auf maximal fünf Millionen Euro begrenzt.

Für geförderte Ladeinfrastruktur bestehen außer der Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) Berichtspflichten gegenüber der NOW GmbH. Hierzu gehören die Information zur Inbetriebnahme sowie die halbjährlich stichtagsbezogenen Berichte während der Mindestbetriebsdauer der Ladeinfrastruktur. Sowohl die Förderrichtlinie als auch der Förderaufruf selbst enthalten Mindestanforderungen, die beim Aufbau der förderfähigen Ladeinfrastruktur beachtet werden müssen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.bav.bund.de sowie www.now-gmbh.de

Zum Download:
3. Förderaufruf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland
Information zum Mess- und Eichrecht für Gleichstromladeeinrichtungen

 

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