10 Jahre Vertragsmuster für Verbraucher-Bauverträge – Aktualisierte Fassung 2018
Zum neuen Jahr ist die größte Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Eigentümerverband Haus & Grund haben ihre bereits seit 10 Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster an die ab dem 1. Januar 2018 gültigen Neuerungen angepasst. Zur Verfügung stehen zukünftig ein Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern), der sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden kann.
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