„Als Faustregel gilt: Materialien mit Kampagnen-Sprüchen auf einfarbigen Hintergrund dürfen uneingeschränkt weiterverwendet werden“, so Miriam Köhler vom Kampagnenbüro Handwerk. Materialien aus der zweiten Kampagnenstaffel mit Fotomotiven, Video und Ton dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Betriebe müssen die betreffenden Materialen von der Internetseite, den Social Media Accounts und aus Räumlichkeiten entfernen, denn sonst könnten rechtliche Abmahnungen die Folge sein. Die positive Nachricht: Bereits Mitte Februar 2020 erscheinen neue Bildmotive der dritten Kampagnenstaffel, die dann wieder für fünf Jahre eingesetzt werden können.
Hier gibt es eine Übersicht, wie lange bestimmte Materialen noch eingesetzt werden dürfen:
https://zdh-cloud.odav.de/index.php/s/TIbSRkcRy4J2zy4
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