Die Berufsausbildung zum „Behälter- und Apparatebauer“ ist neu geregelt worden und tritt auf der Grundlage der Handwerksordnung zum 1. August 2018 in Kraft. Die entsprechende Verordnung vom 2. Januar 2018 wurde im Bundesgesetzblatt am 8. Januar 2018 veröffentlicht. Damit wird die alte Ausbildungsverordnung vom 21. März 1989 endlich durch einen modernen Ausbildungsberuf ersetzt werden. Nach nunmehr als 27 Jahren bestand ein dringender Modernisierungsbedarf.
Was bleibt, ist die Ausbildungsdauer von 3,5 Jahren.
Neu sind hingegen die Punkte:
- Einführung der gestreckten Gesellenprüfung,
- Wegfall der Zwischenprüfung,
- Einführung neuer Prüfungsinhalte,
- Einführung eines neuen Ausbildungsrahmenplans,
- die „Output-Orientierung“ der zu vermittelnden Kompetenzen und
- die „Handlungsorientierung“ der zu vermittelnden Kompetenzen.
Weitere Informationen hierzu gibt es auf der nächsten Landesfachgruppentagung.
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Ulrich Thomas
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