Ab 1. Januar 2017: 10 Euro Mindestlohn für Gebäudereiniger in NRW
Ab dem 1. Januar 2017 gilt für die rund 160.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk in Nordrhein-Westfalen ein tariflicher Mindestlohn von zehn Euro je Stunde. „Damit liegt der Mindestlohn in unserer Branche um mehr als zehn Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn“, erklärte der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Bernhard Nordhausen.
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