Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Inkrafttreten des „Offenen Anwendungsbereichs“
Am 15. August 2018 ist mit der Einführung des „Offenen Anwendungsbereichs“ (Open Scope) eine wesentliche Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft getreten, die zu erheblichen Schwierigkeiten in der betrieblichen Praxis, insbesondere in elektrohandwerklichen Betrieben, geführt hat und damit die bisher funktionierende Kreislaufwirtschaft gefährdet.
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