Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet gehören jetzt auch ganz offiziell zum Immateriellen Kulturerbe Nordrhein-Westfalens. Für das Landesinventar ausgewählt wurden die beiden Besonderheiten der Metropole Ruhr bereits 2020, heute überreichte das Land die Urkunden. Sie seien zwei Beispiele für identitätsstiftende Traditionen, so die Begründung: „Trinkhallen mit bewährtem Sortiment bilden für ihre Stammkundschaft eine Plattform für den Austausch und die Integration insbesondere in urbanen Milieus. Auch das Singen des Steigerliedes entfaltet in Nordrhein-Westfalen eine hohe identitätsstiftende Wirkung über den engeren Kontext des Bergbaus hinaus.“
Das Landesinventar wurde eingerichtet, um die Sichtbarkeit der kulturellen Vielfalt zu erhöhen und das ehrenamtliche Engagement im Land zu stärken. Mit dem Steigerlied und der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet umfasst das Landesinventar insgesamt zwölf Einträge, darunter die Anlage und Pflege von Flechthecken, die Bolzplatzkultur, die Martinstradition, der Rheinische Karneval sowie das Schützenwesen.
Infos: https://www.mkw.nrw/kultur/arbeitsfelder/immaterielles-kulturerbe
Pressekontakt: NRW-Kulturministerium, Pressestelle, Telefon: 0211/896-4791, E-Mail: presse@mkw.nrw.de
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