Ausgefallene Betriebspraktika im Rahmen der Berufsorientierung müssen nachgeholt werden
Für die Berufswahlentscheidung und die berufliche Orientierung junger Menschen ist das Erleben der betrieblichen Praxis von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler in den Klassen 9/10 nehmen in Betriebspraktika erste Kontakte mit dem Berufsleben auf. Für Handwerksbetriebe ist dies eine Chance, junge Menschen für ihre Branche zu interessieren und talentierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Der Unternehmerverband Handwerk NRW bittet die nordrhein-westfälische Landesregierung und das Ministerium für Schule und Bildung, im Schuljahr 2021/22 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schülern ausgefallene Betriebspraktika nachholen können.







