Tarifvertrag im Friseurhandwerk bleibt allgemeinverbindlich
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat die Vergütungstarifverträge im Friseurhandwerk rückwirkend zum 14. September 2018 für allgemeinverbindlich erklärt. Somit müssen sich weiterhin alle Friseurbetriebe in Nordrhein-Westfalen an den zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseurverband ausgehandelten Vergütungstarifvertrag und die darin festgelegten Entgelte halten.
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