EU läutet Ende der Halogenlampe ein
Für alle klaren Lampen gilt seit dem 1. September 2018 laut EU-Verordnung das Mindestkriterium der Effizienzklasse B. Damit dürfen die Hersteller bis auf wenige Ausnahmen keine Glüh- und Halogenlampen mehr in Verkehr bringen. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) empfiehlt den E-Betrieben, bereits bei der Planung neuer Beleuchtungsanlagen die Auswirkungen der neuen Energieeffizienzanforderungen zu berücksichtigen.






