IKK classic stundet Betrieben erneut Beitragszahlungen
Aufgrund der aktuellen hohen Infektionszahlen und der damit verbundenen Einschränkungen ist für die IKK-Beiträge der Monate Februar bis April 2022 erneut das vereinfachte Stundungsverfahren ohne Stundungszinsen und Sicherheitsleistungen möglich. Diese Beiträge können auf Antrag der betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 gestundet werden.
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