Nordrhein-Westfalen setzt Beschluss der Länder zu Großveranstaltungen konsequent um
Die Landesregierung setzt den am Mittwoch, 2. Februar 2022, gefassten Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zu einheitlichen Regelungen für überregionale Großveranstaltungen unmittelbar um und hat die Coronaschutzverordnung des Landes angepasst. Sie gelten in Nordrhein-Westfalen ab Donnerstag, 3. Februar 2022. Neben den bereits bisher zulässigen Veranstaltungen mit bis zu 750 Personen kann bei überregionalen Großveranstaltungen die Zuschauerkapazität ausgeweitet werden: bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt dann eine maximale Auslastung von 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 Zuschauer. Bei Veranstaltungen im Freien liegt die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 10.000 Zuschauer. Wenn diese erhöhte Zuschauerkapazität genutzt werden soll, gilt bei den Veranstaltungen grundsätzlich die 2G+-Regelung sowie die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske in allen Bereichen.
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